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Reisekosten schnell abrechnen

Kilometer und Belege eintragen, den Rest rechnet die Werkstatt — Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen für Inland und Ausland samt Kürzung bei gestellten Mahlzeiten und Übernachtung in einer Reisekostenabrechnung als PDF und CSV, inklusive Kilometergeld-Rechner für die schnelle Einzelfahrt.

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Häufige Fragen

Wann nutze ich den Kilometergeld-Rechner und wann die Reisekostenabrechnung?

Der Kilometergeld-Rechner eignet sich für die schnelle Berechnung einer einzelnen Fahrt (Kilometer × Kilometersatz). Die Reisekostenabrechnung bildet eine komplette Dienstreise ab — mit Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und sonstigen Auslagen, ausgegeben als PDF und als CSV für die Buchhaltung.

Wie hoch ist das Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Pkw?

Pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer für den Pkw, 0,20 € für Motorrad/Moped (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG i. V. m. § 5 Abs. 1 und 2 Bundesreisekostengesetz).

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale — auch im Ausland?

Im Inland 28 € je vollem Kalendertag und 14 € für An-/Abreisetag oder mehr als 8 Stunden Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG, 2026 unverändert). Für Auslandsreisen führt die Reisekostenabrechnung die vollständige Ländertabelle des BMF-Schreibens vom 5. Dezember 2025, gültig ab dem 1. Januar 2026. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Tagespauschale automatisch um 20 % (Frühstück) bzw. je 40 % (Mittag-/Abendessen) des Ganztagessatzes.

Ist das dasselbe wie die Pendlerpauschale?

Nein. Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) gilt nur für den täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und wird pro einfacher Strecke berechnet. Das Kilometergeld für Dienstreisen gilt für jede tatsächlich gefahrene Strecke, auch Hin- und Rückfahrt.

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